11.5.2 (§2 (3) LuftSiSchulV) Zurück zur Übersicht
Ausbilder in der Luftsicherheit
Jährliche Fortbildungsunterweisung
Die noch gültige Luftsicherheitsschulungsverordnung (LuftSiSchulV) schreibt in Verbindung mit der aktuell gültigen Fassung der DVO (EU) 2015/1998 die regelmäßige (jährliche) Schulung, bzw. Fortbildung der zugelassenen Ausbilder in der Luftsicherheit vor.
Die Inhalte sind behördlich anerkannt und umfassen folgende Themengebiete:
- Aktuelle europäische Rechtsgrundlagen und deren Auswirkungen
- Aktuelle nationale Rechtsgrundlagen und deren Auswirkungen
- Methodik und Didaktik der Ausbildung
Sprachen | Deutsch |
Anerkannt durch | LBA |
Dauer | min. 4 h |
Zielgruppe | Behördlich zugelassene Ausbilder der Luftsicherheit |
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