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17.07.2008 - Information des LBA vom 07.07.2008

Laut Schreiben vom LBA vom 07.07.2008 wird das Sicherheitspersonal (Sicherheitsbeauftragter, Stellvertreter sowie Niederlassungsbeauftragter) künftig nicht mehr in unterschiedliche Gruppen unterteilt. Somit entfällt die 22 Stunden Schulung für den Stellvertreter bzw. Niederlassungsbeauftragten. Ab sofort müssen diese auch die 35 Stunden Schulung absolvieren. Bereits eingesetztes Personal beim Reglementierten Beauftragten muss nicht erneut oder zusätzlich geschult werden.

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