12.05.2009 - Verordnung (EG) Nr. 272/2009 tritt am 02.04.2009 in Kraft
Die Kommission hat die Verordnung (EG) Nr. 272/2009 erlassen. Diese Verordnung spezifiziert Teile des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 300/2008.
Diese sind:
Diese Verordnung bringt einige Änderungen mit sich, die u.a. den „Bekannten Versender“ von Luftfracht betreffen. Außerdem wird in dieser Verordnung beim Thema „Bordvorräte und Flughafenlieferungen“ der „Reglementierte Lieferant“ und „Bekannte Lieferant“ definiert.
Die STI hat sich auch im Bereich der „Reglementierten Beauftragten“ und deren Zulassung durch praktikable Lösungen einen Namen gemacht. Dieses Know-How hat STI genutzt und bereits jetzt schon genehmigungsfähige Sicherheitsprogramme entwickelt, um Ihnen den Weg zum „Reglementierten Lieferanten“ oder „Bekannten Lieferanten“ zu vereinfachen.
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