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12.05.2009 - Verordnung (EG) Nr. 272/2009 tritt am 02.04.2009 in Kraft

Die Kommission hat die Verordnung (EG) Nr. 272/2009 erlassen. Diese Verordnung spezifiziert Teile des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 300/2008.

Diese sind:

  • Zulässige Kontrollmethoden
  • Kategorien von Gegenständen, die verboten werden können
  • Zugangskontrollen: Gründe für die Gewährung des Zugangs zur Luftseite und zu Sicherheitsbereichen
  • Zulässige Verfahren für die Überprüfung von Fahrzeugen, Luftfahrzeug-Sicherheitskontrollen und Luftfahrtzeug-Sicherheitsdurchsuchungen
  • Kriterien für die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Sicherheitsstandards von Drittländern - Frachtstücke und Postsendungen
  • Bordvorräte und Flughafenlieferungen
  • Kriterien zur Bestimmung sensibler Teile von Sicherheitsbereichen
  • Einstellung von Personal und Schulungsmethoden
  • Bedingungen unter denen besondere Sicherheitsverfahren angewendet oder Befreiungen von Sicherheitskontrollen erteilt werden können

Diese Verordnung bringt einige Änderungen mit sich, die u.a. den „Bekannten Versender“ von Luftfracht betreffen. Außerdem wird in dieser Verordnung beim Thema „Bordvorräte und Flughafenlieferungen“ der „Reglementierte Lieferant“ und „Bekannte Lieferant“ definiert.

Die STI hat sich auch im Bereich der „Reglementierten Beauftragten“ und deren Zulassung durch praktikable Lösungen einen Namen gemacht. Dieses Know-How hat STI genutzt und bereits jetzt schon genehmigungsfähige Sicherheitsprogramme entwickelt, um Ihnen den Weg zum „Reglementierten Lieferanten“ oder „Bekannten Lieferanten“ zu vereinfachen.

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