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16.06.2009 - Reglementierter Beauftragter vs. AEO (Authorized Economic Operator)

AEODie EU-Kommission hat erkannt, dass zwischen dem Prüfkriterien des Reglementierten Beauftragten und des AEO (auch AEO S) nicht zwangsläufig Deckungsgleichheit besteht, da der Luftfrachtspediteur in seiner Funktion als Reglementierter Beauftragter überwiegend Exportsendungen abfertigt. Der AEO fertigt aber auch Importsendungen ab, welche einem besonderen Maß an Sicherheit unterliegen.

Der Artikel 14k Absatz 3 ZK-DVO erkennt die Sicherheitsmaßnahmen des Reglementierten Beauftragten in Bezug auf den AEO als erfüllt an.

Dem prüfenden Zöllner steht es aber frei auch Unternehmensteile zu prüfen, die durch den Status Reglementierter Beauftragter abgedeckt sind und vom Luftfahrt-Bundesamt bereits auditiert wurden. Den Umfang einer Prüfung durch den Zoll entscheidet der Sachbearbeiter des Zolls im Rahmen der Risikoanalyse, welche in jedem AEO-Genehmigungsverfahren anzuwenden ist.

Für weitere Fragen zum Thema AEO und Reglementierter Beauftragter stehen Ihnen die Experten der STI GmbH gerne zur Verfügung.

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