14.04.2010 - Übergangsregelung für Verpacker und Lagerhalter
Das LBA sorgte mit der Aussage, dass Sendungen von Lagerhaltern oder Verpackern nur dann als „Secured – SPX“ abzufertigen sind, wenn diese den Status des „Reglementierten Beauftragten“ besitzen, für einige Aufregung. Es ist nicht realistisch, dass nun bis zum 28.04.2010 alle Verpackungsunternehmen und Lagerhalter diesen Status erlangen.
Im Falle, dass der Verpacker oder Lagerhalter als Bekannter Versender anerkannt worden sein sollte, können Sendungen über den anerkennenden Reglementierten Beauftragten als „Secured – SPX“ abgefertigt werden.
Dieses Verfahren ist aber nur dann anwendbar, wenn die Sendung erst im Gewahrsam des Lagerhalters oder Verpackers zur Luftfracht wird. Sollte die Sendung schon bei Anlieferung als klar zu identifizierende Luftfracht erkennbar sein, dürfen nur Reglementierte Beauftragte den Sicherheitsstatus aufrecht erhalten. Sollte die Sendung aber beispielsweise aus einem Kommissionierungslager eines Lagerhalters stammen und wird dann als Luftfracht deklariert, kann diese nach dem „Bekannten-Versender-Prinzip“ als „sichere“ Fracht weitergeleitet werden.
Sollten Sie zusätzliche Informationen zu dieser Thematik benötigen, steht Ihnen das Consulting-Team der STI gerne zur Verfügung.