Der Einsatz von Computern und Trainings-Software ist auch in der Sicherheitsausbildung von zentraler Bedeutung. Insbesondere die Vorteile wie Zeitersparnis, dezentrales Lernen und einfache Benutzerverwaltung machen das Computer Based Training (CBT) zu einer effektiven und zeitgemäßen Trainingsform, die im Schulungsangebot von STI ganz oben auf der Präferenzliste steht.
Dazu bieten wir individuelle OTS-Lösungen an, die inhaltlich und technisch auf branchen- oder auch einsatzspezifische Anforderungen abgestimmt sind und ständig erweitert werden.
Add-Ons
Neben den CBT-Editions und den Weblösungen sind weitere Ergänzungen möglich:
Philosophie
STI konzentriert sich als einziger CBT-Anbieter in der Sicherheitsbranche bei der Entwicklung von effizienten Trainingsinhalten bereits seit Jahren auf drei definierte Qualitätskomponenten:
Diese mit „E-Learning-Solutions“ bezeichnete Produkt-Philosophie hat OTS in über 85 Ländern zu einem der weltweit erfolgreichsten Trainingssysteme in der Security-Branche werden lassen.
Im Bereich der Röntgenbilderkennung setzt STI den einzigen nach IQS-Maßstäben entwickelten Röntgenbildsimulator mit umfangreichen Bilddatenbanken, das OTS (Operator Training System), ein. Weitere OTS-Module runden die komplette Trainingsthematik ab. Da das OTS in enger Zusammenarbeit mit renommierten Luftfahrtbehörden, Gremien und Kunden ständig weiterentwickelt und verbessert wird, ermöglicht es ein Training auf höchstem Qualitäts- und Innovationsniveau.
14.04.2010 - Übergangsregelung für Verpacker und Lagerhalter
Das LBA sorgte mit der Aussage, dass Sendungen von Lagerhaltern oder Verpackern nur dann als „Secured-SPX” abzufertigen sind, wenn diese den Status des „Reglementierten Beauftragten” besitzen, für einige Aufregung. ... mehr
09.03.2010 - Bekannte Versender
Wie erwartet wird ab dem 29.04.2010 eine Übergangsregelung für die Anerkennung von Bekannten Versendern eingeführt. Das Luftfahrt-Bundesamt hat nun weitere Informationen zum Verfahren bekannt gegeben: ... mehr
15.02.2010 - Bekannte Versender werden in Zukunft durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zugelassen!
In der Vergangenheit wurde ein Versender von Luftfracht zu einem „Bekannten Versender”, wenn er die „Sicherheitserklärung des bekannten Versenders” (ein Vordruck des LBA) unterzeichnet und seinem Luftfrachtspediteur, von der Verordnung als Reglementierter Beauftragter genannt, vorgelegt hat. ... mehr