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Frontalschulungen
Praxistraining live vor Ort!

Der Mensch ist das wichtigste Bindeglied in einer gut funktionierenden Sicherheitskette. STI folgt diesem Grundsatz mit bedienerfreundlichen Software-Produkten und OTS-Lösungen sowie mit kundenindividuellen Präsenzseminaren.

Praxisorientiertes Classic Learning

Für kleinere Benutzergruppen und sehr spezielle, umfangreiche Inhalte bietet STI Präsenzseminare an. Auch dann, wenn Gruppeneffekte, Interaktionen oder Rollenspiele im Vordergrund stehen, lassen sich Lerninhalte von einem persönlich anwesenden Trainer einfach besser vermitteln.

Hier bietet die STI ein umfassendes Programm an:

  • Bedienerschulungen für Security-Equipment
  • Rechtsschulungen (ICAO, EU-Verordnung, Luftsicherheitsgesetz)
  • Awareness Training (ICAO, EU-Verordnung)
  • Verhaltenstraining/Konfliktmanagement

Blended Learning

Die Kombination von klassischem Präsenzunterricht mit dem Einsatz anderer Lernformen macht das Training interessanter und bringt bessere Lernergebnisse. In Kombination mit Schulungen direkt am Röntgengerät und mit OTS lassen sich beispielsweise Funktionalitäten real simulieren. Damit wird die Erkennungsleistung beim Aufdecken von echten Gefahren deutlich gesteigert.

Auch hier bietet STI umfangreiche Schulungsprogramme:

  • Geprüfter Luftsicherheitsassistent
  • Zertifizierte Luftfrachtkontrollkraft
  • Bedienerschulungen für Röntgenprüfgeräte
  • Internationale ICAO-Seminare (auch für Supervisor)

Alle Kurse werden auch als Train-the-Trainer-Seminare angeboten.

Aktuelles

Schulungstermine

STI Schulungskatalog
Der neue Schulungskatalog steht ab sofort für Sie zum Download bereit ...
STI Schulungskatalog     ... Download als PDF

14.04.2010 - Übergangsregelung für Verpacker und Lagerhalter
Das LBA sorgte mit der Aussage, dass Sendungen von Lagerhaltern oder Verpackern nur dann als „Secured-SPX” abzufertigen sind, wenn diese den Status des „Reglementierten Beauftragten” besitzen, für einige Aufregung. ... mehr

09.03.2010 - Bekannte Versender
Wie erwartet wird ab dem 29.04.2010 eine Übergangsregelung für die Anerkennung von Bekannten Versendern eingeführt. Das Luftfahrt-Bundesamt hat nun weitere Informationen zum Verfahren bekannt gegeben: ... mehr

15.02.2010 - Bekannte Versender werden in Zukunft durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zugelassen!
In der Vergangenheit wurde ein Versender von Luftfracht zu einem „Bekannten Versender”, wenn er die „Sicherheitserklärung des bekannten Versenders” (ein Vordruck des LBA) unterzeichnet und seinem Luftfrachtspediteur, von der Verordnung als Reglementierter Beauftragter genannt, vorgelegt hat. ... mehr