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Unsere Erfahrung dient Ihrer Sicherheit
Wir haben die Kompetenz für Ihre Praxis

Die jahrzehntelange Erfahrung und Kompetenz in der Aviation Security spiegelt sich in einem umfangreichen STI-Trainingsangebot wider. Ob Präsenzseminare, PC gestütztes Training oder webbasierte Lösungen: Im Mittelpunkt steht immer der kundenindividuelle Trainingseffekt und die Sicherheit für einen stabilen Betrieb.

Neben Training und Trainingssoftware realisiert STI auch individuelle E-Learning-Projekte. Im Bereich der Sicherheitsdienstleistungen setzt STI im Auftrag der Sicherheitsbehörden eigenes Kontrollpersonal ein und kann damit vor Ort sowohl die eigenen Produkte testen als auch die gewonnenen Erfahrungen bei der Organisation und Durchführung an andere Kunden weitergeben. Zusammen mit dem Beratungsangebot zu allen sicherheitsrelevanten Themen steht das STI-Leistungsangebot für eine weltweit einzigartige Kompetenz, die Garant für Spitzenleistungen in allen Geschäftsfeldern ist.

Wissenstransfer auf höchstem Niveau

Der permanente Know-how-Transfer zwischen den einzelnen Kompetenzfeldern garantiert Aktualität und ermöglicht die Realisierung optimaler Security-Lösungen. Ein Team von mehr als 20 praxiserfahrenen Mitarbeitern, Experten und Wissenschaftlern sorgt dafür, dass wir als zertifiziertes Unternehmen nach ISO EN 9001:2000 sowohl die Prozesse als auch unsere Produkte ständig optimieren und umfangreichen Qualitätstests unterziehen.

Aktuelles

STI Imagebroschüre
Unsere neue Imagebroschüre steht ab sofort für Sie zum Download bereit ...
STI Schulungskatalog     ... Download als PDF

14.04.2010 - Übergangsregelung für Verpacker und Lagerhalter
Das LBA sorgte mit der Aussage, dass Sendungen von Lagerhaltern oder Verpackern nur dann als „Secured-SPX” abzufertigen sind, wenn diese den Status des „Reglementierten Beauftragten” besitzen, für einige Aufregung. ... mehr

09.03.2010 - Bekannte Versender
Wie erwartet wird ab dem 29.04.2010 eine Übergangsregelung für die Anerkennung von Bekannten Versendern eingeführt. Das Luftfahrt-Bundesamt hat nun weitere Informationen zum Verfahren bekannt gegeben: ... mehr

15.02.2010 - Bekannte Versender werden in Zukunft durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zugelassen!
In der Vergangenheit wurde ein Versender von Luftfracht zu einem „Bekannten Versender”, wenn er die „Sicherheitserklärung des bekannten Versenders” (ein Vordruck des LBA) unterzeichnet und seinem Luftfrachtspediteur, von der Verordnung als Reglementierter Beauftragter genannt, vorgelegt hat. ... mehr