LBA: Übergangsregelungen für Luftsicherheitsschulungen und -prüfungen während Covid-19 Zurück zur Übersicht
24.03.2020
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat vorübergehend seine Regelungen im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie angepasst. Es folgt damit den Empfehlungen der Europäischen Kommission, die einen Notfallplan ausgearbeitet hat; diese besagt, dass die Gültigkeit sämtlicher Zertifikate und Validierungen vorübergehend um weitere 6 Monate nach Ablauf ihrer rechtlichen Frist verlängert werden.
Die Änderungen betreffen
- Personengruppen gemäß den Ziffern 11.2.3.6 bis 11.2.7 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998
- Kontrollpersonen gemäß den Ziffern 11.2.3.1 bis 11.2.3.5 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998
- Prüfungsabnahmen für Kontrollpersonen gemäß Ziffer 11.2.3.1 bis 11.2.3.4 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998
- Vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassenen Ausbilderinnen und Ausbilder sowie
- Regelungen von Präsenzschulungen in Form von Webinaren.
Bitte entnehmen Sie Details der Website des LBAs: https://www.lba.de/DE/Luftsicherheit/SchulungPersonal/Aktuelles_News/News/Corona-Virus_Uebergangsregelung.html
Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden - passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!