Die mobile Kontrolle ist in erster Linie dafür gedacht, Sendungen zu kontrollieren, die nicht mittels Röntgenkontrolle gesichert werden können und alternative Kontrollmethoden vor Ort nicht zur Verfügung stehen. Bei der mobilen Kontrolle wird Sprengstoffspurendetektion (ETD), Sichtkontrolle oder Durchsuchung von Hand angewendet.

Im Einzelfall kann die mobile Kontrolle auch zur Besetzung von Röntgenprüfanlagen herangezogen werden, wenn eigenes Personal nicht zur Verfügung steht.

In jedem Fall muss der Auftraggeber der mobilen Kontrolle ein zugelassener Reglementierter Beauftragter sein; sowie die Kontrolle in einem abgenommenen Sicherheitsbereich durchgeführt werden.

Mobile Kontrolle

Die 5 Schritte zur mobilen Kontrolle


  1. Zunächst muss ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber (RegB) und der STI GmbH geschlossen werden; dieser ist auch zum Nachweis gegenüber der Aufsichtsbehörde vorzuweisen.

  2. Der Auftraggeber ergänzt sein Luftfracht-Sicherheitsprogramm (LFSP) dahingehend, dass Kontrollen bzw. zusätzliche Kontrollmethoden an seinem sicheren Standort durch die STI GmbH durchgeführt werden. Da ein Reglementierter Beauftragter immer nur an seinem eigenen Standort einen Sicherheitsstatus vergeben kann, tritt der Auftraggeber als die Stelle auf, die den Sicherheitsstatus vergibt.

  3. Der Auftraggeber reicht sein geändertes LFSP beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ein und wartet die Genehmigung ab. Der Vertrag muss dem aktualisiertem LFSP beigefügt werden.

  4. Die STI GmbH kümmert sich parallel um die strahlenschutztechnischen Voraussetzungen. Eine grundsätzliche Genehmigung zum mobilen Einsatz liegt in ausgewählten Bundesländern bereits vor.

  5. Haben Sie die Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamtes, kann jederzeit kurzfristig eine Anforderung erfolgen. Im Einsatzfall fragen Sie zunächst telefonisch die Verfügbarkeit ab, danach senden Sie uns eine Auftrags-Email.