Zulassung durch Behörden Zurück zur Übersicht
- Sind die angebotenen Kurse durch eine Behörde zugelassen?
- Wie lautet die Zulassungsnummer für Ihre Online-Schulungen?
1. Sind die angebotenen Kurse durch eine Behörde zugelassen?
Generell sind unsere Online-Schulungen durch eine Behörde zugelassen, wenn eine Zulassung benötigt wird. In der nachfolgenden Übersicht sehen Sie, welche Behörde welche Online-Schulungen zugelassen hat:
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11.2.5 Auffrischungsschulung für Sicherheitsbeauftragte
Zulassungsbehörde: Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
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11.2.6 Airport Security für Personal, das Zugang zu Sicherheitsbereichen benötigt
Zulassungsbehörde: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL)
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11.2.7 Schulung des allgemeinen Sicherheitsbewusstseins für Personal mit Zugang zu Luftfracht, Flughafenlieferungen und Bordvorräten
Zulassungsbehörde: Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
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11.2.3.9 Schulung für Personen, die Sicherheitskontrollen außer Kontrollen bei Luftfracht durchführen
Zulassungsbehörde: Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
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11.2.3.10 Schulung für Personen, die bei Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen Sicherheitskontrollen außer Kontrollen durchführen
Zulassungsbehörde: Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
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UM4 Modul zur Umschulung nach 11.2.3.10 für Personal, das bereits gemäß 11.2.3.9 qualifiziert ist
Zulassungsbehörde: Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
2. Wie lautet die Zulassungsnummer für Ihre Online-Schulungen?
Sollten Sie die Zulassungsnummer zu einer unserer Online-Schulungen benötigen, können Sie diese gerne persönlich Anfragen. Nutzen Sie hierzu die Kontaktmöglichkeiten unter Support und Kontakt.