11.2.4 Zurück zur Übersicht
Aufsichtspersonal
Grundschulung
Spezifische Schulung von Personen, die mit der unmittelbaren Aufsicht über Personen betraut sind, die Sicherheitskontrollen durchführen. Die Schulung von Aufsichtspersonal muss zusätzlich zu den Qualifikationen der beaufsichtigten Personen erfolgen; die Durchführung der Schulung erfolgt entsprechend behördlicher Vorgaben u.a. mit folgenden Themen:
- Rechtliche Grundlagen
- Aufsichtsaufgaben & interne Qualitätskontrolle
- Reaktion auf Entdeckung verbotener Gegenstände
- Sofortmaßnahmen
- Möglichkeiten & Grenzen der Sicherheitsausrüstung
- Betreuung, Schulung & Motivation
- Konfliktbewältigung
- Sicherheitskultur
Teilnehmer | max. 12 |
Dauer | min. 39 UE |
Zielgruppe | Zukünftiges Aufsichtspersonal |
Download PDFZur Anfrage