11.4.3 i.V.m. 11.2.3.2 (§3 (5) LuftSiSchulV) Zurück zur Übersicht
Fortbildung von Kontrollkräften für Fracht und Post
Die jährlich zu absolvierende Fortbildung der Kontrollkräfte für Fracht und Post nach Ziffer 11.2.3.2. des Anhanges der DVO (EU) 2015/1998 (ehemals 16h Schulung genannt) ist entsprechend den aktuellen Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamtes auf insgesamt 22 Unterrichtseinheiten (UE) festgelegt. Diese ist einmal im jeweiligen Fortbildungszeitraum der Kontrollkraft zuzüglich zum Bilderkennungstraining zu absolvieren. Die Berechnung eines Fortbildungsintervalls ergibt sich wie folgt:
Datum der Zertifizierung: 09.04.2016
1. Fortbildungszeitraum 10.04.2016 -09.04.2017 22 UE theoretische Fortbildung
2. Fortbildungszeitraum 10.04.2017 -09.04.2018 22 UE theoretische Fortbildung
Die Inhalte richten sich nach den Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamtes und umfassen u.a. folgende Themengebiete:
- Rechtsgrundlagen der Luftsicherheit - allgemeine Neuerungen du Vertiefungen
- Rechtsgrundlagen der Luftsicherheit - tätigkeitsbezogene Rechtsgrundlagen
- Vertiefung von Kontrollabläufen - praktische Übungen
- Vertiefung von Kontrollabläufen - Themenschwerpunkt (nach LBA Vorgabe)
- Soziale Kompetenzen
Sprachen | Deutsch |
Anerkannt durch | LBA |
Dauer | 22 UE (2 Tage) |
Zielgruppe | Aktuell zertifizierte Kontrollkräfte für Fracht und Post |
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