Fortbildung von Kontrollkräften für Fracht und Post


Die jährlich zu absolvierende Fortbildung der Kontrollkräfte für Fracht und Post nach Ziffer 11.2.3.2. des Anhanges der DVO (EU) 2015/1998 (ehemals 16h Schulung genannt) ist entsprechend den aktuellen Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamtes auf insgesamt 22 Unterrichtseinheiten (UE) festgelegt. Diese ist einmal im jeweiligen Fortbildungszeitraum der Kontrollkraft zuzüglich zum Bilderkennungstraining zu absolvieren. Die Berechnung eines Fortbildungsintervalls ergibt sich wie folgt:

Datum der Zertifizierung:   09.04.2016

1. Fortbildungszeitraum     10.04.2016 -09.04.2017    22 UE theoretische Fortbildung
2. Fortbildungszeitraum     10.04.2017 -09.04.2018    22 UE theoretische Fortbildung

Die Inhalte richten sich nach den Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamtes und umfassen u.a. folgende Themengebiete:

  • Rechtsgrundlagen der Luftsicherheit - allgemeine Neuerungen du Vertiefungen
  • Rechtsgrundlagen der Luftsicherheit - tätigkeitsbezogene Rechtsgrundlagen
  • Vertiefung von Kontrollabläufen - praktische Übungen
  • Vertiefung von Kontrollabläufen - Themenschwerpunkt (nach LBA Vorgabe)
  • Soziale Kompetenzen
Präsenzschulung 11.4.3 i.V.m. 11.2.5
Sprachen Deutsch
Anerkannt durch LBA
Dauer 22 UE (2 Tage)
Zielgruppe Aktuell zertifizierte Kontrollkräfte für Fracht und Post

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