Schulungstermine können Sie sich über einen Klick auf die Schaltfläche Termine anzeigen lassen. In der Terminübersicht können Sie sich über die Schalfläche Anmeldung zur Teilnahme an der von Ihnen ausgewählten Schulung anmelden.

Bitte beachten Sie:
Zur Anmeldung an einer luftsicherheitsrelevanten Schulung (gem. DVO(EU) 2015/1998) müssen wir von Ihnen folgende Nachweise erhalten:

  • Aktuelle Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG
  • Nachweis über Ihren Einsatz in einem luftsicherheitsrelevanten Tätigkeitsfeld (bspw. Benennung als Sicherheitsbeauftragter, oder bspw. Anstellung als Mitarbeiter im Versand eines bekannten Versenders oder bekannten Lieferanten, o.ä.)

Erst nachdem wir sämtliche Nachweise erhalten und den Zahlungseingang Ihrer Teilnahmegebühr verbucht haben, können wir Ihren Platz in der jeweiligen Schulung verbindlich reservieren.

Weiterhin ist dem Schulungsleiter zu Schulungsbeginn ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
* Andere Dokumente, zum Beispiel Aufenthaltstitel dürfen wir auf Grund behördlicher Vorgaben nicht anerkennen!

Hinweis:
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG muss bei der für Ihren Betrieb zuständigen Luftsicherheitsbehörde beantragt werden. Maßgebend ist hier der Sitz der Hauptniederlassung des Unternehmens. Eine Übersicht der jeweiligen Luftsicherheitsbehörde finden Sie hier. Bitte kalkulieren Sie eine mehrwöchige Bearbeitungszeit der Behörden ein, welche nicht selten bis zu 3 Monaten in Anspruch nehmen kann.



Weitere Schulungen auf Anfrage.

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