11.2.4
Grundschulung
Spezifische Schulung von Personen, die mit der unmittelbaren Aufsicht über Personen betraut sind, die Sicherheitskontrollen durchführen. Die Schulung von Aufsichtspersonal muss zusätzlich zu den Qualifikationen der beaufsichtigten Personen erfolgen; die Durchführung der Schulung erfolgt entsprechend behördlicher Vorgaben u.a. mit folgenden Themen:
- Rechtliche Grundlagen
- Aufsichtsaufgaben & interne Qualitätskontrolle
- Reaktion auf Entdeckung verbotener Gegenstände
- Sofortmaßnahmen
- Möglichkeiten & Grenzen der Sicherheitsausrüstung
- Betreuung, Schulung & Motivation
- Konfliktbewältigung
- Sicherheitskultur

| Teilnehmer | max. 12 |
| Dauer | min. 39 UE |
| Zielgruppe | Zukünftiges Aufsichtspersonal |
