11.5.2 (§22 LuftSiSchulV)
Ausbilder in der Luftsicherheit
Jährliche Fortbildungsunterweisung
Die noch gültige Luftsicherheitsschulungsverordnung (LuftSiSchulV) schreibt in Verbindung mit der aktuell gültigen Fassung der DVO (EU) 2015/1998 die regelmäßige (jährliche) Schulung, bzw. Fortbildung der zugelassenen Ausbilder in der Luftsicherheit vor.
Die Inhalte sind behördlich anerkannt und umfassen folgende Themengebiete:
- Aktuelle europäische Rechtsgrundlagen und deren Auswirkungen
- Aktuelle nationale Rechtsgrundlagen und deren Auswirkungen
- Methodik und Didaktik der Ausbildung
Sprachen: | Deutsch |
Anerkenannt durch: | LBA |
Dauer: | mind. 4 h |
Zielgruppe: | Behördlich zugelassene Ausbilder der Luftsicherheit |