01.02.2017

Seit dem 01.02.2012 muss jedes Luftfahrtunternehmen, das Fracht oder Post von einem Flughafen in einem Drittstaat zwecks Transfer, Transit oder Entladen an einen unter die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 fallenden Flughafen befördert, durch die zuständige Behörde als ACC3 (Air Cargo/Mail Carrier operating into the Union from a Third Country Airport) benannt worden sein.

Nach der Benennung übermittelt das Luftfahrt-Bundesamt die erforderlichen Angaben zu dem  Luftfahrtunternehmen der Europäischen Kommission, die diese Informationen ihrerseits allen Mitgliedstaaten der EU zugänglich macht.

ACC3, die der Europäischen Kommission wie vorgeschrieben gemeldet wurden, sind in allen Mitgliedstaaten für alle Beförderungen von dem angegebenen Flughafen des Drittstaats in die Europäische Union anzuerkennen.

Die STI beschäftigt derzeit vier ACC3 EU Validierer und ist seit Einführung dieser  EU Verordnung ein verlässlicher Partner, wenn es um das Thema Vor-Audit oder vor Ort Validierung geht.

Seit 2012 haben die STI Validierer viele internationale ACC3 / RA3 / KC3 Validierungen vorgenommen und verfügen daher über hinreichend Expertise und Erfahrung.

Es freut uns sehr, dass ein langjähriger ACC3-Kunde uns erneut das Vertrauen für eine weitere erfolgreiche Zusammenarbeit erteilt hat.

Dieser Kunde, ein renommiertes europäisches Luftfahrtunternehmen, wird auch zukünftig seine zahlreichen ausländischen Stationen von unseren Validieren gemäß ACC3 validieren lassen.

Wir freuen uns über das in uns gesetzte Vertrauen und die weitere Zusammenarbeit!

STI – We Train Your Security