18.10.2017

Wir haben an dieser Stelle nun schon des Öfteren über das Thema „behördliche Zulassung Transporteure“ informiert. Gerne geben wir Ihnen heute einen Zwischenstand, was die letzten Monate passiert ist.


Grundsätzlich ändert sich im Zuge der Einführung des aktualisierten Luftsicherheitsgesetze das Anerkennungsverfahren für Transporteure, die im Auftrag eines zugelassenen reglementierten Beauftragten oder bekannten Versenders identifizierbare Luftfrachten sicher transportieren. Nun hat jeder Transporteur, der auch zukünftig weiterhin sichere Luftfracht befördern will die Entscheidung zu treffen, ob er den Status „Zugelassener Transporteur“ erlangen möchte. Dieser Status ist ab dem 04.03.2018 Grundvoraussetzung für jeden in Deutschland ansässige Transporteur, um weiterhin sichere Luftfracht transportieren zu können!


Die Erlangung des Status „Zugelassener Transporteur“ ist an gewisse behördlich vorgegebene Voraussetzungen gebunden, die zu erfüllen sind. So müssen zum Beispiel alle relevanten Personen im Unternehmen nach § 7 LuftSiG auf die Zuverlässigkeit überprüft werden. Darüber hinaus muss wenigstens eine Person zum Sicherheitsbeauftragten nach Kapitel 11.2.5 geschult werden. Alle Fahrer müssen nach Kapitel 11.2.7. oder 11.2.3.9. geschult werden. Zusätzlich muss ein so genanntes Transporteur-Sicherheitsprogramm (TSP) bei der Behörde eingereicht werden und es muss ein jährliches Audit durchgeführt werden.

Die Erfahrung der vergangenen Monate hat gezeigt, dass sich viele Transportunternehmen schon jetzt um dieses Thema kümmern. Dies ist auch gut so, da im Q1 2018, also kurz vor dem Ablauf der Frist zum 04.03.2018, mit einem „Antragsstau“ zu rechnen ist.

Jetzt stellt es sich so dar, dass einige Transportunternehmen diesem kompletten Prozess in Eigenregie durchführen – das heißt ein Mitarbeiter wird nach Kapitel 11.2.5. zum Sicherheitsbeauftragten geschult und diese dann geschulte Person erstellt das TSP und ist dafür verantwortlich, dass alle behördlich vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt werden.

Für viele Transportunternehmen ist diese Alternative allerdings nicht praktikabel. Diese Unternehmen haben allerdings die Möglichkeit einen externen Sicherheitsberater zu bestellen, der dann als helfende Hand zur Seite steht. Diese Dienstleistung bietet die STI GmbH seit Juni sehr erfolgreich an und es freut uns sehr, dass wir bereits eine zweistellige Anzahl von Transporteuren in die Zulassung begleiten konnten.


Wenn Sie Interesse an unseren Dienstleistungen zu diesem Thema haben, dann stehen wir Ihnen sehr gerne mit Rat und Tat zur Seite!
Kontakt:

STI GmbH
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Mail: sales@sti-training.com