Hier finden Sie Fragen und Antworten zu den Themen ZÜP und SÜG. Eine beschäftigungsbezogene Überprüfung (BÜP) ist nicht mehr zulässig

  1. Warum muss man das Datum der Zuverlässigkeitsüberprüfung angeben?
  2. Warum musste bis jetzt kein Datum der Zuverlässigkeitsüberprüfung angegeben werden?
  3. Muss für alle Schulungen das Datum der Zuverlässigkeitsüberprüfung angegeben werden?
  4. Was passiert, wenn man kein Datum für die Zuverlässigkeitsüberprüfung angibt?
  5. Warum macht die STI Stichprobenkontrollen?
  6. Was passiert mit Schulungen, die nicht bis zum 31.01.2016 abgeschlossen werden?
  7. Welche Informationen über die Überprüfung werden benötigt?
  8. Wie ist mit Mitarbeitern umzugehen, die vor dem 29.04.2010 in einem luftsicherheitsrelevanten Bereich eingesetzt wurden?
  9. Wer ist verantwortlich, wenn es keinen Sicherheitsbeauftragten gibt?
  10. Muss die Prüfung der Identität bei Teilnahme an der Schulung durch den Sicherheitsbeauftragten durchgeführt werden?
  11. Müssen alle Schulungsanbieter diese Maßnahmen umsetzen?
  12. Sind diese Maßnahmen auch bei Präsenzschulungen notwendig?
  13. Warum muss die Identität des Teilnehmers bei der Durchführung der Schulung geprüft werden?
  14. Wie ist der Ablauf bei den Stichprobenkontrollen?
  15. Was macht die STI in Bezug auf Datenschutz?
  16. Wo kann ich die Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG beantragen?


1. Warum muss man das Datum der Zuverlässigkeitsüberprüfung angeben?top

Das Luftfahrt-Bundesamt hat bei seinen Überwachungsmaßnahmen festgestellt, dass Personen geschult worden sind, obwohl diese noch keine Zuverlässigkeitsüberprüfung durchlaufen haben. Mit dieser Maßnahme will das Luftfahrt-Bundesamt erreichen, dass nur auf Zuverlässigkeit überprüfte Personen an den Online-Schulungen teilnehmen können.


2. Warum musste bis jetzt kein Datum der Zuverlässigkeitsüberprüfung angegeben werden?top

Die VO (EU) Nr. 185/210, ab 01.02.2016 ersetzt durch die DVO (EU) 2015/1998, verlangt in Kapitel 11.1.5, dass die Überprüfung durchgeführt wird, „bevor die betreffende Person an Sicherheitsschulungen teilnimmt, die den Zugang zu öffentlich nicht zugänglichen Informationen umfassen“. Bisher legten wir unsere Inhalte als öffentlich zugänglich aus. Das Luftfahrt-Bundesamt erklärte im November, dass die einzelnen Informationen zwar öffentlich erhältlich sind, in ihrer Summe allerdings nicht.


3. Muss für alle Schulungen das Datum der Zuverlässigkeitsüberprüfung angegeben werden?top

Nein. Vorerst ist die Schulung nach Kapitel 11.2.6. davon ausgenommen.


4. Was passiert, wenn man kein Datum für die Zuverlässigkeitsüberprüfung angibt?top

In dem Fall kann sich der Teilnehmer nicht in der Online-Schulung anmelden. Erst wenn die geforderten Daten hinterlegt werden, wird der Zugang freigegeben.


5. Warum macht die STI Stichprobenkontrollen?top

Wir haben uns für die Durchführung von Stichprobenkontrollen entschieden, damit der Bestellprozess nicht unnötig kompliziert wird. So können Sie weiterhin zu jeder Zeit Zugänge kaufen und zuweisen.
Die Alternative wäre gewesen, dass der Sicherheitsbeauftragte uns zu jeder Zuweisung ein unterschriebenes Dokument zuschickt, in der er bestätigt, dass die Angaben korrekt sind und wir danach erst die Zugänge freischalten.


6. Was passiert mit Schulungen, die nicht bis zum 31.01.2016 abgeschlossen wurden?top

Bei Teilnehmern, die sich schon eingeloggt hatten, aber aktuell keine Informationen zur Überprüfung hinterlegt sind, wird der Zugang gesperrt. Der Teilnehmer oder der verantwortliche schickt die nötigen Informationen an den Support. Dieser gibt die Informationen ein. Anschließend kann der Teilnehmer sich wieder anmelden.


7. Welche Informationen über die Überprüfung werden benötigt?top

  • Art der Überprüfung (Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuftSiG oder Sicherheitsüberprüfung nach § 9 oder § 10 SÜG)
  • Ausstellungsdatum
  • Ablaufdatum


8. Wie ist mit Mitarbeitern umzugehen, die vor dem 29.04.2010 in einem luftsicherheitsrelevanten Bereich eingesetzt wurden?top

Da diese Mitarbeiter keine Überprüfung durchlaufen mussten, geben Sie bitte an, dass am 29.04.2010 die beschäftigungsbezogene Überprüfung stattgefunden hat. Diese Fälle werden wir in unsere Stichprobenkontrollen einbeziehen.


9. Wer ist verantwortlich, wenn es keinen Sicherheitsbeauftragten gibt?top

Diese Frage haben wir an das Luftfahrt-Bundesamt gerichtet. Das Luftfahrt-Bundesamt zitiert hierzu Kapitel 11.0.1. des Anhangs zur DVO (EU) 2015/1998. Danach hat das Unternehmen, das das betreffende Personal einsetzt, sicherzustellen, dass die Anforderungen erfüllt sind.
Aufgrund der Komplexität des Themas bitten wir betroffene Firmen, sich mit uns in Verbindung zu setzen.


10. Muss die Prüfung der Identität bei Teilnahme an der Schulung durch den Sicherheitsbeauftragten durchgeführt werden?top

Die Identifizierung kann auch durch eine beauftragte Person durchgeführt werden. Diese muss allerdings überprüft und geschult sein. Die Konstellation ist im Sicherheitsprogramm darzustellen. Da der Sicherheitsbeauftragte die gesamtverantwortliche Person im Unternehmen ist, sollte er die Einhaltung dieser Maßnahme überwachen. Dementsprechend sollte die Überprüfung dokumentiert werden, auch um dies der Aufsichtsbehörde gegenüber nachweisen zu können. Eine Vorlage haben wir hier für Sie zum Donwload bereitgestellt.

Aufgrund der Komplexität des Themas bitten wir betroffene Firmen, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Nachweis Identitätsprüfung NEOS


11. Müssen alle Schulungsanbieter diese Maßnahmen umsetzen?top

Ja, diese Maßnahmen sind von allen Schulungsanbietern umzusetzen. Wie die vom Luftfahrt-Bundesamt gestellten Anforderungen erfüllt werden, liegt jedoch bei den Schulungsanbietern.


12. Sind diese Maßnahmen auch bei Präsenzschulungen notwendig?top

Auch bei Präsenzschulungen ist die Identität des Teilnehmers zu prüfen und eine Zuverlässigkeitsüberprüfung vor der Schulung durchzuführen, sofern diese nicht öffentlich erhältliche Informationen enthält.
Zudem wurden alle durch das Luftfahrt-Bundesamt zugelassenen Ausbilder informiert, dass der manipulationserschwerende Hintergrund und eine immer verfügbare Verifizierungsmöglichkeit auch bei Schulungsbescheinigungen von Präsenzschulungen einzuführen ist.


13. Warum muss die Identität des Teilnehmers bei der Durchführung der Schulung geprüft werden?top

In der Vergangenheit kam es vor, dass der tatsächliche und der angemeldete Teilnehmer nicht übereinstimmten, ohne Kenntnis des Sicherheitsbeauftragten. Mit der Prüfung der Identität soll aktiv ein industrieweiter Standard eingeführt werden, um die Möglichkeit betrügerischer Aktivitäten bei Luftsicherheitsschulungen zu reduzieren. Verstöße können zukünftig ernsthafte Konsequenzen für die Täter und die betroffenen Unternehmen nach sich ziehen.


14. Wie ist der Ablauf bei den Stichprobenkontrollen?top

Im Rahmen der Stichprobenkontrollen werden wir einen Scan des Originals anfordern. Dazu werden wir den Sicherheitsbeauftragten, bzw. eingetragenen Verantwortlichen, per E-Mail kontaktieren und die betroffenen Accounts benennen. Wir bitten Sie, die Dokumente ausschließlich an die in der E-Mail genannte E-Mail-Adresse zu verschicken.


15. Was macht die STI in Bezug auf Datenschutz?top

Die Dokumente aus den Stichprobenkontrollen werden bei uns intern auf dem Server abgelegt. Zugang zu diesen Dokumenten haben nur Mitarbeiter, in deren Aufgabenbereich die Überprüfung fällt. Die Nachweise werden nach Ablauf der Gültigkeit der Schulung gelöscht.

Nähere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie unter https://www.sti-training.com/de/unternehmen/datenschutz. Falls Sie weitere Fragen dazu haben, können Sie sich auch an wenden.


16. Wo kann ich die Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG beantragen?top

Die Zuverlässigkeitsüberprüfung muss bei der zuständigen Landesluftsicherheitsbehörde beantragt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz der Hauptniederlassung Ihres Unternehmens. Eine Übersicht über alle Landesluftsicherheitsbehörden finden Sie hier: Link zur Übersicht